www.beeline.ch
Wednesday, 10 March 2010
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Print E-mail
  1. Allgemeines
    Verkauf, Lieferung und Dienstleistungserbringung erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Abweichungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

  2. Offerte / Offertgültigkeit / Auftragsbestätigung
    Die in der Offerte festgehaltenen Konditionen behalten ihre Richtigkeit in der Regel während 20 Tagen. Grundlage jeder Tätigkeit bildet jedoch eine von BeeLine Networks GmbH erarbeitete Auftragsbestätigung.

  3. Unterlagen / Geheimhaltung
    Sämtliche von BeeLine Networks GmbH erstellten Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum und unterstehen der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht. Sie dürfen ausser für persönliche, d.h. interne Zwecke, die in direkter Abhängigkeit zum Auftrag stehen, weder ganz noch auszugsweise kopiert, vervielfältigt und/oder Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.

  4. Garantie / Lieferverzögerungen
    BeeLine Networks GmbH übernimmt bezogen auf Hardware aus rechtlichen Gründen keine Haftung. Haftung für Garantien und Lieferverzögerungen aus Leistungen von BeeLine Networks GmbH sind im Zusammenarbeitsvertrag geregelt.

  5. Zahlungsbedingungen
    Bei allen in- und ausländischen Fakturen gilt die Zahlungspflicht des Schuldners als erfüllt, wenn der Betrag in Schweizerfranken in der Schweiz, und zu unserer freien Verfügung vorliegt. Rechnungen für Dienstleistungen und Material sind zur Zahlung innert 10 Tagen rein netto ab Rechnungsstellung fällig. Ein Zahlungsverzug löst automatisch die Mahngebühr in der Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung aus. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug werden Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme erbracht.

  6. Eigentumsvorbehalt
    BeeLine Networks GmbH ist Eigentümerin aller Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung.

  7. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für den Kunden ist ausnahmslos der Sitz unserer Gesellschaft.

  8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Gerichtsstand ist ausschliesslich der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt zürcherisches- bzw. schweizerisches Recht.

Dübendorf, 01.01.2004

 
 
Top! Top!